Kältemittel sind das Herzstück jeder Kompressor-Kälteanlage – ob in der Schaltschrankkühlung, in Chillern oder in der Prozesskühlung. Mit der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verändert sich die Welt der Kältetechnik aktuell stark: Klimaschädliche Stoffe werden schrittweise vom Markt verdrängt, neue Kältemittel rücken in den Fokus. Damit Sie als Anwender den Überblick behalten, haben wir in unserer Infothek alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kältemittel kompakt für Sie zusammengestellt.
Kälte entsteht nicht einfach so – sie muss technisch erzeugt werden. Das Prinzip dahinter ist seit über 150 Jahren gleich: Ein Stoff wird unter Druck verflüssigt, dann entspannt er sich und verdampft – dabei entzieht er seiner Umgebung Wärme.
Ein Kältekreislauf transportiert Wärme – er erzeugt keine Kälte. Kälte ist nur das Ergebnis davon, dass Wärme woanders hingebracht wird.
Das klingt erstmal seltsam, aber stellen Sie sich folgendes vor: Ein Kühlgerät am Schaltschrank saugt die warme Luft aus dem Schrank an, nimmt die Wärme auf – und läßt sie draußen wieder ausströmen. Der Schrank wird kühler, die Umgebung wärmer.
Das Herzstück ist das Kältemittel: eine Flüssigkeit, die bei sehr niedrigen Temperaturen verdampft (z.B. schon bei –20 °C oder kälter).
Ein Kältemittel ist also ein Arbeitsstoff, der diesen Kreislauf – verdichten, verflüssigen, entspannen, verdampfen – möglichst effizient und zuverlässig durchläuft. Ohne geeignetes Kältemittel kein Kühlschrank, keine Klimaanlage, keine Prozesskühlung.
Die ersten technisch genutzten Kältemittel waren Ammoniak, Schwefeldioxid oder Chlormethan. Sie funktionierten zwar gut, waren aber giftig, ätzend oder brennbar – und damit für den Massenmarkt kaum geeignet.
In den 1930er Jahren entwickelte die Chemieindustrie eine scheinbar perfekte Lösung: die FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) – bekannt unter dem Markennamen Freon. Diese Stoffe waren:
Kurz: Sie galten als ideal. Jahrzehntelang wurden sie weltweit in Millionen von Geräten eingesetzt – ohne dass jemand an Nebenwirkungen dachte.
Genau die Eigenschaft, die FCKW so attraktiv machte – ihre chemische Stabilität – wurde zum Problem. Die Moleküle bauen sich in der Umwelt kaum ab. Sie steigen in die Stratosphäre auf und zerstören dort die Ozonschicht, was seit den 1980er Jahren wissenschaftlich belegt ist. Das Montrealer Protokoll von 1987 leitete das schrittweise Verbot ein.
Als Ersatz kamen die HFKW (Hydrofluorkohlenwasserstoffe) – ohne Chlor, also ozonfreundlich. Problem gelöst? Nur halb: HFKW schädigen die Ozonschicht zwar nicht mehr, haben aber einen extrem hohen GWP-Wert. Das bedeutet: Tritt auch nur eine kleine Menge aus, wirkt es als Treibhausgas um ein Vielfaches stärker als CO₂.
Zwei Faktoren zusammen bestimmen den Klimaschaden:
| Faktor | Bedeutung |
|---|---|
| GWP-Wert | Wie stark wirkt der Stoff als Treibhausgas – pro Kilogramm? |
| Austrittsmenge | Wie viel tritt über die Lebensdauer einer Anlage tatsächlich aus? |
Ein Kältemittel mit hohem GWP ist solange unkritisch, wie es sicher eingeschlossen bleibt. In der Praxis sind Leckagen jedoch nie vollständig auszuschließen – über Jahrzehnte summiert sich das zu einer erheblichen Klimawirkung.
Genau hier setzt die neue F-Gase-Verordnung an: Kältemittel mit hohem GWP sollen durch Alternativen ersetzt werden – nicht weil die Geräte unsicherer werden, sondern weil die Klimabilanz des eingesetzten Stoffes von Anfang an besser sein soll.
Mit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Europäische Union die Vorgaben für klimawirksame Kältemittel deutlich. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu reduzieren und langfristig auf Stoffe mit geringer Klimawirkung umzustellen. Das betrifft auch industrielle Schaltschrank-Kühlgeräte und Chiller.
Der GWP-Wert („Global Warming Potential“) beschreibt, wie stark ein Kältemittel im Vergleich zu CO₂ das Klima belastet.
Ab 2027 gelten neue Obergrenzen:
| Kälteleistung | Zulässiger GWP-Wert ab 2027 |
|---|---|
| bis 12 kW | < 150 |
| über 12 kW | ≤ 750 |
Wir haben uns nach intensiver Prüfung für eine schrittweise Umstellung unserer Kompressor-Kühlgeräte auf das Kältemittel R-1234yf entschieden.
Die Vorteile auf einen Blick:
| GWP von nur 0,5 | praktisch klimaneutral |
| Millionenfach erprobt | seit Jahren Standard in PKW-Klimaanlagen weltweit |
| Hoch energieeffizient | senkt langfristig Ihre Betriebskosten |
| Kompakte Bauweise | ideal für moderne Schaltschrank- und Prozesskühlung |
| Zukunftssicher | erfüllt alle GWP-Grenzwerte über 2027 hinaus |
R-513A bleibt weiterhin erlaubt und einsetzbar – allerdings mit Einschränkungen:
Sie müssen Ihre vorhandenen Geräte also nicht austauschen. Reparaturen und Service laufen wie gewohnt weiter.
R-1234yf ist als A2L klassifiziert: geringe Toxizität, schwer entflammbar. Was bedeutet das in der Praxis?
Schaltschrank-Kurzschlüsse entzünden das Kältemittel nicht. Eine Entzündung erfordert dauerhaft über ca. 400 °C heiße Oberflächen oder offene Flammen – im Schaltschrank praktisch ausgeschlossen.
Darüber hinaus erfüllen unsere Geräte die Norm EN 60335-2-40, diese definiert nämlich genau:
Damit stellt die Norm sicher, dass auch Geräte mit brennbaren Kältemitteln ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie Leckagesensoren oder Zwangsbelüftung betrieben werden können – sofern sie normgerecht konstruiert sind.
Wenn ein Gerät die EN 60335-2-40 erfüllt, dürfen Sie sicher sein, dass:
Gute Be- und Entlüftung am Aufstellort sicherstellen
Generell wichtig bei Kompressorkühlgeräten, da die optimale Leistung auch nur bei optimaler Frischluftzufuhr, bzw. Wärmeabfuhr funktioniert.
Raumvolumen beachten
Geht einher mit dem ersten Punkt: ist das Raumvolumen zu gering und wird dadurch die Abwärme nicht ordnungsgemäß abgeführt, kommt es zu einer Erwärmung des Raumes. Daraus folgt, dass das Kühlgerät nach einer gewissen Zeit nicht mehr im optimalen Bereich arbeitet und die Kühlleistung sinkt.
Dokumentation aufbewahren
Die wichtigsten Daten wie Kältemittelart und Füllmenge stehen zwar auch auf unseren Typenschildern, die Aufbewahrung der zugehörigen Datenblätter und Handbücher sollte dennoch über die gesamte Lebensdauer des Gerätes gewährleistet sein.
Propan ist ein natürliches Kältemittel mit GWP 3 und höchster Effizienz, das Handling ist jedoch anspruchsvoller, da es leicht entzündlich ist (A3)
Der Einsatz erfordert unter Umständen besondere Schutzmaßnahmen und ist nur in klar definierten Anwendungsfällen sinnvoll, z.B. in Schaltschrank-Kühlgeräten mit geringer Kältemittelmenge.
Aufgrund seiner hervorragenden Effizienz- und Umweltwerte schließen wir eine zukünftige Aufnahme ins Programm jedoch nicht aus.
Falls am Einsatzort brennbare Kältemittel nicht zugelassen sind (z. B. Brandschutz, Ex-Schutz), erlaubt die F-Gase-Verordnung eine Ausnahme bis 2032:
Wir beraten Sie gerne persönlich – ob bei Neuanschaffung oder Umstellung Ihrer Bestandsgeräte.
Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist seit dem 11. März 2024 in Kraft und löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab. Sie regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen – kurz F-Gase – in der Europäischen Union und verschärft die bisherigen Vorgaben deutlich. Ziel ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Stoffe konsequent zu reduzieren und den Übergang zu klimafreundlicheren Alternativen zu beschleunigen.
Die Verordnung setzt nicht primär auf direkte Verbote, sondern auf einen schrittweisen Mengenrückgang – den sogenannten Phase-down. Dabei wird die Gesamtmenge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die jährlich in der EU in Verkehr gebracht werden darf, über ein Quotensystem kontinuierlich abgesenkt.
Neben dem Phase-down gelten ab 2027 konkrete Obergrenzen für den GWP-Wert neu in Verkehr gebrachter Kühlgeräte:
| Kälteleistung | Zulässiger GWP-Wert ab 2027 |
|---|---|
| bis 12 kW | < 150 |
| über 12 kW | ≤ 750 |
Bestandsanlagen sind von diesen Grenzwerten nicht betroffen – sie dürfen uneingeschränkt weiterbetrieben, gewartet und repariert werden.
Die Verordnung bringt auch konkrete Pflichten für Anlagenbetreiber mit sich:
Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, wenn der Einsatz brennbarer Kältemittel am Aufstellort nicht möglich ist – etwa aufgrund von Brandschutzvorschriften oder Ex-Schutzzonen. In diesen Fällen dürfen bis 2032 weiterhin Kältemittel mit einem GWP ≤ 750 eingesetzt werden, zum Beispiel R-513A. Eine behördliche Genehmigung ist dafür nicht erforderlich, jedoch muss eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen.
Wichtig zu verstehen: Die F-Gase-Verordnung regelt nicht die Sicherheit von Kältemitteln am Aufstellort – das ist Aufgabe anderer Normen und Vorschriften wie der EN 378 oder der EN 60335-2-40. Die F-Gase-Verordnung beschäftigt sich ausschließlich mit der Klimawirkung der eingesetzten Stoffe.
Der vollständige Verordnungstext ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und kann dort kostenlos eingesehen werden:
Für die Rücknahme und Entsorgung unserer Geräte schicken Sie diese bitte kostenfrei an uns zurück.
Wir entsorgen die zurückgenommenen Teile fachgerecht und führen die recyclefähigen Materialien wieder dem Materialkreislauf zu.
Kontaktdaten:
Fuhrmeister + Co GmbH
Stahlschmidtsbrücke 61
42499 Hückeswagen
Telefon 02192 93764-0
service@fuhrmeister-gmbh.de
WEEE-Reg.-Nr. DE 66849031
Die folgende Übersicht zeigt die in der industriellen Schaltschrank- und Prozesskühlung am häufigsten eingesetzten Kältemittel. Neben den technischen Kenndaten finden Sie hier auch die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zum Download – wichtig für Betreiber, Wartungspersonal und die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.
| Kältemittel | Typ | GWP | Status ab 2027 | Sicherheitsdatenblatt |
|---|---|---|---|---|
| R-134a | HFKW | 1.430 | Nicht mehr zulässig für Neugeräte | DE EN |
| R-513A | HFKW-Gemisch | 631 | Zulässig über 12 kW bzw. per Ausnahmeregelung bis 2032 | DE EN |
| R-1234yf | HFO | 0,5 | Zulässig – erfüllt alle GWP-Grenzwerte | DE EN |
| R-290 | Natürliches Kältemittel (Propan) | 3 | Zulässig – besondere Schutzmaßnahmen erforderlich | DE EN |
Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für alle Kältemittel vorgeschrieben und müssen:
Bewahren Sie die Sicherheitsdatenblätter zusammen mit den Geräteunterlagen über die gesamte Betriebsdauer auf.
Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Gesetzliche Vorschriften, Normen und technische Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der F-Gas-Verordnung – können sich jederzeit ändern. Alle Inhalte sind daher ohne Gewähr.
Für die konkrete Planung, Auslegung und den Betrieb von Kälteanlagen und Kühlsystemen sind die jeweils geltenden Vorschriften, Normen und behördlichen Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen. Die Angaben ersetzen keine fachkundige Beratung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Anwendung.
Stand der Informationen: 2025/2026 · Änderungen vorbehalten.